Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verletzung der Streupflicht
BGH, Urteil vom 30.10.1980 - Aktenzeichen III ZR 116/79
DRsp Nr. 1994/5105
Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verletzung der Streupflicht
Die Vorschrift des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht anwendbar, wenn ein Amtsträger durch Verletzung der ihm als hoheitliche Aufgabe obliegenden Streupflicht die Verletzung eines Fußgängers schuldhaft verursacht.