Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der klagende Tierschutzverein begehrt von dem Beklagten, einer Gemeinde, den Ersatz von Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung mehrerer Katzen.
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