Vertragsanfechtung wegen nicht offenbarter Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf
OLG Koblenz, Urteil vom 18.05.2000 - Aktenzeichen 5 U 1298/98
DRsp Nr. 2003/16458
Vertragsanfechtung wegen nicht offenbarter Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf
Der gewerbsmäßige Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, dessen Verkäufer den Wagen trotz unsachgemäß reparierten Totalschadens und in Kenntnis verbleibender Mängel als "fahrbereit" verkauft, kann wegen arglistiger Täuschung im Sinne von § 123BGB anfechtbar sein.