Autor: Kroll |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Dem Beschuldigten wird der Vorwurf gemacht, er sei innerorts mit 100 km/h mehrere Fahrzeuge überholend gefahren, wobei ihn die Polizei beobachtet und nach kurzer Nacheile gestoppt hatte. Die Geschwindigkeit sei vom Tacho des verfolgenden Streifenwagens mit 100 km/h abgelesen worden. Die Strecke von Beobachtung und Anhalteort hat ca. 400 m betragen.
Lösung
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|