Die Beschwerde ist zulässig, sie ist aber nicht begründet, denn das Landgericht hat zu Recht den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Teil abgelehnt.
Mit der Beschwerde will der Antragsteller der Antragsgegnerin verbieten, für ein Leasing-Angebot mit der Aussage zu werben
incl. 3 Jahre ohne Werkstattkosten
alle Verschleißreparaturen
alle Wartungsarbeiten
und/oder ein derart beworbenes Leasing-Angebot anzubieten und/oder zu gewähren.
Auch nach Ansicht des Senats liegt darin kein Verstoß gegen §
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|