Auf die Berufung des Klägers wird die Entscheidung der Zivilkammer 23 des Landgerichts Berlin vom 01. Oktober 2015 teilweise geändert:
I.
1. Die Beklagte wird über die angefochtene Entscheidung hinaus verurteilt, an den Kläger weitere
6.316,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus einem Betrag von 837,52 € seit dem 7. Dezember 2012,
aus einem Betrag von 2.455,21 € seit dem 7. Dezember 2012,
aus einem Betrag von 3.024,00 € seit dem 6. September 2013
zu zahlen.
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