Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Limburg vom 13. März 2020 (
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Versicherungsleistungen aus einer Zahnzusatzversicherung.
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