I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Leistungen aus der Vollkaskoversicherung in Anspruch.
Er ist Eigentümer und Halter des Pkw BMW 318 d mit dem amtlichen Kennzeichen ... 71. Für dieses Fahrzeug bestand am 25.11.2006 bei der Beklagten Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung.
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