Versagung des Schadensersatzanspruchs infolge Verletzung der Warn- und Hinweispflicht
OLG Dresden, vom 25.08.1997 - Aktenzeichen 17 U 57/97
DRsp Nr. 1999/9906
Versagung des Schadensersatzanspruchs infolge Verletzung der Warn- und Hinweispflicht
Die Verletzung der Warn- und Hinweispflicht aus § 254 Abs. 2BGB kann zur Versagung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten führen, wenn der Geschädigte die Verschmutzung von zum Verkauf stehenden Fahrzeugen durch Kalkemissionen des Schädigers über einen Zeitraum von mehr als eineinhalb Jahren, ohne Maßnahmen zur Abstellung der Schadensursache zu ergreifen, insbesondere den Schädiger auf den für diesen nicht erkennbar hohen Schaden hinzuweisen, hinnimmt und Schaden in erheblicher Höhe entstehen läßt.