Versäumung der Anmeldefrist aufgrund Fahrlässigkeit des Verfahrensbevollmächtigten
BGH, Urteil vom 08.01.1962 - Aktenzeichen III ZR 201/60
DRsp Nr. 1994/6314
Versäumung der Anmeldefrist aufgrund Fahrlässigkeit des Verfahrensbevollmächtigten
Ein triftiger Grund für die Versäumung der Anmeldefrist des Art. 8 Abs. 6 FinVertr kann vorliegen, wenn der Anspruchsberechtigte die Sache rechtzeitig einem Rechtsanwalt übergeben, dieser jedoch ohne Kenntnis und Zutun des Anspruchsberechtigten die Frist fahrlässig versäumt hat.
Normenkette:
FinVertr Art. 8 Abs. 6;
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