Das Amtsgericht Offenbach verurteilte den Betroffenen wegen Nichtbeachtung eines roten Lichtzeichens trotz mindestens 1,63 Sekunden andauernden Rotlichts, begangen am 21.5.1999 gegen 21.58 Uhr in Heusenstamm an der Kreuzung ... zu einer Geldbuße von 400,-- DM. Von der Verhängung eines Fahrverbots sah es ab.
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