Der Antrag wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens einer Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um 12,39 % überschritten war, zu einer Geldbuße von 121 Euro verurteilt. Hiergegen richtet sich dessen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist unbegründet.
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