Die Parteien machen mit Klage und Widerklage Erfüllungsansprüche aus einem Kaufvertrag geltend.
Der Kläger hat mit schriftlichem Vertrag vom 17.11.1999 (Bl. 4) bei der Beklagten, einer VW-Vertragshändlerin, einen Neuwagen VW-Golf IV, 1,4 Generation 4 D, 55 kw, Lackierung Black-Magic Perieffekt mit blau-flanellgrauer Ausstattung, 4 Türen, Klimaanlage "Climatronic", Technikpaket und Winterpaket incl. ESP, Überführung und Kfz-Brief-Gebühr zum Preis von 35.990,-- DM bestellt.
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