Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Saulgau vom 10. August 2020 mit den Feststellungen
aufgehoben.
2.Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts
zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen auf dessen zulässigen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Stadt ... vom 9. März 2020 am 10. August 2020 wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit außerorts um 73 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 640,- Euro sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner auf die Beanstandung der Verletzung förmlichen und materiellen Rechts gestützten Rechtsbeschwerde.
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