Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 22. August 2017 zugelassen.
Das vorbezeichnete Urteil wird nach § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Streitwert: bis 125.000 €
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