Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 12. Februar 2002 (Az. :
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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