LG Stade, vom 29.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 211/99
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht / Gewährleistung der zweckgerechten Nutzung eines Verkehrsweges
OLG Celle, Urteil vom 11.10.2000 - Aktenzeichen 9 U 92/00
DRsp Nr. 2002/11901
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht / Gewährleistung der zweckgerechten Nutzung eines Verkehrsweges
»Aus der sich aus §§ 32 Abs. 2StVZO, 22 Abs. 2StVO ergebenden Maximalhöhe von 4 Metern für Fahrzeuge folgt nicht die grundsätzliche Verpflichtung, vor einer Unterschreitung der lichten Durchfahrtshöhe von 4 Metern zu warnen. Entscheidend ist, ob der Verkehrsteilnehmer aufgrund der Umstände - insbesondere der Verkehrsbedeutung, des Charakters und des äußeren Erscheinungsbildes der Straße - darauf vertrauen durfte, dass eine für 4 m hohe Fahrzeuge ausreichende Durchfahrtshöhe besteht oder im Fall der Unterschreitung dieser Durchfahrtshöhe jedenfalls ausreichende Warnhinweise erfolgen.«
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
Die Berufung ist unbegründet.
Das Landgericht hat im Ergebnis zutreffend festgestellt, dass dem Kläger aus dem Unfall vom 17. Juli 1999 keine Ersatzansprüche gegen die Beklagte zustehen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.