Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der Unfallstelle unter Schock
BGH, Urteil vom 13.01.1966 - Aktenzeichen II ZR 267/63
DRsp Nr. 1994/6075
Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der Unfallstelle unter Schock
1. Eine schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht ist nicht gegeben, wenn der Versicherte beim Verlassen der Unfallstelle infolge einer Schreckreaktion in einem Zustand zeitweiliger Bewußtseinsstörung handelt. 2. Ob der Versicherte seine Aufklärungspflicht dadurch vorsätzlich verletzt, daß er nach dem Abklingen der Schreckreaktion nicht sofort zur Unfallstelle zurückkehrt, kann nur unter Berücksichtigung der früheren Rechtsprechung nicht allgemein bejaht werden.
Normenkette:
AKB § 7 ;
Hinweise:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.