Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand zum Schutz des Radfahrverkehrs - Gefahren durch eine Trennkante zwischen Rad- und Fußweg
OLG Celle, Urteil vom 21.03.2001 - Aktenzeichen 9 U 190/00
DRsp Nr. 2004/1339
Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand zum Schutz des Radfahrverkehrs - Gefahren durch eine Trennkante zwischen Rad- und Fußweg
In "Abwägung der Schutzbelange der Radfahrer und der Fußgänger" ist die Trennung von Fußweg und Radweg durch eine - für Radler gefährliche - mehrere Zentimeter hohe Kante unter Gesichtspunkten der Verkehrssicherungspflicht nicht zu beanstanden.