Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für Straßenbäume
OLG Hamm, Urteil vom 11.07.2003 - Aktenzeichen 9 U 71/03
DRsp Nr. 2004/15049
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für Straßenbäume
»1. Zeigen sich an einem Straßenbaum auffällige Symptome wie mangelnde Vitalität der Blätter, trockene Äste, Fäulnisstellen, Nass-Saftfluss und Pilzbefall, ist dessen eingehende Untersuchung erforderlich, wenn diese auf eine gestörte Wasser- und Nährstoffaufnahme hindeuten, für die Wurzelfäule ursächlich sein kann.
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