Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Glatteis
SchlHOLG, Urteil vom 06.02.1997 - Aktenzeichen 11 U 157/95
DRsp Nr. 1999/10041
Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Glatteis
1. Die Verkehrssicherungspflicht hat vor allem den Inhalt, den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, bei zweckgerichteter Benutzung der Verkehrswege nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren zu bewahren.2. Da die Streupflicht der Minderung der Gefahren für den Berufs- und Tagesverkehr dient, ergeben sich hieraus die zeitlichen Grenzen der Streupflicht.3. Ist die Streupflicht durch eine Ortssatzung geregelt, können auch Verkehrssicherungspflichtige, die auf ihrem Privatgrundstück den Verkehr eröffnet haben, davon ausgehen, daß das Ortsstatut das konkrete Verkehrsbedürfnis zutreffend berücksichtigt.