Verkehrssicherungspflicht auf und an Baustellen - geschützter Personenkreis, Gefahren durch Bauschuttcontainer
AG Nordhorn, Urteil vom 10.11.2000 - Aktenzeichen 3 C 939/00
DRsp Nr. 2004/1700
Verkehrssicherungspflicht auf und an Baustellen - geschützter Personenkreis, Gefahren durch Bauschuttcontainer
Die Verkehrssicherungspflicht für einen auf öffentlicher Straße aufgestellten Bauschuttcontainer trifft primär den Container-Eigentümer, bei entsprechender Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft darüber auch den Auftraggeber.