Am 4. Mai 1992 kam es gegen 16.15 Uhr auf der durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung Sonnenberger Straße/An der Dietenmühle/Haydnstraße in Wiesbaden zu einem Zusammenstoß zwischen dem auf der Sonnenberger Straße stadtauswärtsfahrenden, von seiner Ehefrau gesteuerten Pkw des Klägers und dem entgegenkommenden, nach links in die Straße An der Dietenmühle einbiegenden, bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw des Beklagten zu 1).
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