I. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch mit der Behauptung, daß er als Geschäftsführer der Komplementärin der inzwischen in Konkurs geratenen W.-GmbH & Co. KG zahlreiche Arbeitnehmer als nicht sozialversicherungspflichtige sog. "Geringverdiener" geführt habe, obwohl sie über die Geringverdiener-Grenze hinaus beschäftigt und bezahlt worden seien. Infolgedessen habe er die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht an die Klägerin abgeführt und dies durch Täuschungshandlungen zu verschleiern versucht, bis eine Betriebsprüfung durch die Klägerin die Hinterziehungen aufgedeckt habe.
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