Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 01.12.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit, zu diesem Hinweis binnen 2 Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung weiter aufrechterhalten oder aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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