Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25.05.2016 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Das in Ziffer 1. genannte Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird zugelassen.
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