Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom 3. November 2016 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass
- der Betroffene zur Geldbuße von 80,00 € verurteilt wird und
- das Fahrverbot entfällt.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Der Betroffene trägt die Hälfte der Kosten der Rechtsbeschwerde, die Staatskasse trägt die Hälfte der Kosten der Rechtsbeschwerde und die Hälfte der dem Betroffenen dadurch entstandenen notwendigen Auslagen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "fahrlässigen Verstoßes beim Überqueren eines Bahnübergangs" zur Geldbuße von 240,00 € verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
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