Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 7. September 2017 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass das verhängte Fahrverbot entfällt.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Landeskasse Berlin.
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