I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt; von der Verhängung des im Bußgeldbescheid neben einer Geldbuße von 100 Euro vorgesehenen Fahrverbots von einem Monat hat es demgegenüber abgesehen.
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