Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Aurich vom 15. Januar 2021 wird mit der Maßgabe als offensichtlich unbegründet verworfen, dass die Dauer des Fahrverbotes auf einen Monat reduziert wird.
Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen, jedoch werden die Gerichtsgebühren insoweit um 1/3 ermäßigt. Die Landeskasse hat dem Betroffenen 1/3 der ihm im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
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