Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 StVG
BVerfG, Beschluß vom 16.07.1969 - Aktenzeichen 2 BvL 11/69
DRsp Nr. 1995/8978
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1StVG
»1. Zur Zulässigkeit eines befristeten Fahrverbots als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit.«2. § 25 Abs. 1StVG ist, soweit er die Verhängung eines befristeten Fahrverbots als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit zuläßt, mit dem Grundgesetz vereinbar.3. Von der Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 1StVG ein Fahrverbot anzuordnen, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn feststeht, daß der angestrebte Erfolg im Einzelfall auch mit einer empfindlichen und im Wiederholungsfall auch mit einer verschärften Geldbuße nicht erreicht werden kann.