Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Einordnung des Straßenverkaufs von Sonntagszeitungen als erlaubnispflichtige Sondernutzung an öffentlichen Straßen.
I. Die Beschwerdeführerin ist Teil des Vertriebsnetzes des Axel Springer Verlags für Sonntagszeitungen. Sie liefert die Zeitungen "Bild am Sonntag", "Welt am Sonntag" und "Euro am Sonntag" an ambulante Straßenverkäufer, die die Zeitungen im Auftrag der Beschwerdeführerin aus mitgeführten Tragetaschen an Passanten verkaufen. Angesichts der gegenüber Werktagen geringeren Anzahl fester Verkaufsstellen für Sonntagszeitungen hat diese Vertriebsform für den Absatz von Sonntagszeitungen erhebliche Bedeutung.
Die Stadt Mannheim erließ am 21. Februar 1995 eine Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. Darin heißt es:
§ 2. Sondernutzungen
Sondernutzung ist jede Benutzung der Straße über den gemeinen Gebrauch hinaus, sofern dieser dadurch beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann.
§ 3. Erlaubnispflicht
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