I. Auf die Beschwerde der Kindesmutter vom 28.09.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Osnabrück vom 08.08.2018 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.
II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
III. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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