BGH, Urteil vom 13.03.1996 - Aktenzeichen VIII ZR 186/94
DRsp Nr. 1996/19487
Verbot der vorweggenommenen Beweisaufnahme
»Eine Beweisaufnahme über eine beweiserhebliche Behauptung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Partei die von ihr behauptete Vereinbarung in einem vorprozessualen Schreiben, in dem die Ergebnisse der Besprechung zusammengefaßt sind, bei der die Vereinbarung getroffen worden sein soll, nicht erwähnt und hierfür keine Erklärung gefunden hat (unzulässige sog. vorweggenommene Beweiswürdigung).«