OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.02.2005
I-24 U 98/04
Normen:
BGB § 242 ; BGB § 323 a.F. ; BGB § 535 ; BGB § 812 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2005, 589
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 29.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 7/02

Verantwortlichkeit des Mietkäufers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übernahmebestätigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2005 - Aktenzeichen I-24 U 98/04

DRsp Nr. 2005/9109

Verantwortlichkeit des Mietkäufers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übernahmebestätigung

»1. Der Mietkäufer ist wie ein Leasingnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übernahmebestätigung verantwortlich; der Lieferant ist insoweit nicht Erfüllungsgehilfe des Mietverkäufers (Anschluss an BGH MDR 2005, 201 = ZMR 2005, 38) 2. Behauptet der Mietkäufer, den gemieteten Gegenstand nicht erhalten zu haben, obliegt ihm der Nachweis der unrichtigen Übernahmebestätigung. 3. Der Schaden des Mietkäufers liegt nicht im Verlust noch ausstehender Mietkaufraten, sondern im Verlust des an den Lieferanten entrichteten Kaufpreises.«

Normenkette:

BGB § 242 ; BGB § 323 a.F. ; BGB § 535 ; BGB § 812 ;

Tatbestand: