Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 9. März 2020 im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig ist.
Die weiter gehende Revision des Angeklagten und die Revision der Staatsanwaltschaft werden verworfen.
2.Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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