LG Nürnberg-Fürth, vom 25.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 6674/19
Unwirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung in AGBNahezu unlesbare AGBPolizeiklausel in Mietverträgen über Pkw
OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.03.2021 - Aktenzeichen 13 U 2366/20
DRsp Nr. 2021/9245
Unwirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung in AGBNahezu unlesbare AGBPolizeiklausel in Mietverträgen über Pkw
1. Die andere Vertragspartei kann vom Inhalt allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen, wenn diese in einer nur etwa 1 mm kleiner dünner Schrift in hellem Grauton abgedruckt sind, bestehend aus elf Abschnitten und zahlreichen Unterabschnitte, die förmlich auf eine Seite gepresst sind. Drucktechnisch so gestaltete allgemeine Geschäftsbedingungen werden gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 2BGB nicht Bestandteil des Vertrags.2. Sind allgemeine Geschäftsbedingungen (aufgrund unzureichender Lesbarkeit) nicht Bestandteil eines Vertrags über die Miete eines Kraftfahrzeugs geworden und daher keine Konsequenzen vereinbart für den Verstoß gegen die auf der Vorderseite des Vertrags abgedruckte Verpflichtung, bei jedem Unfall sofort die Polizei hinzuzuziehen, führt auch die (ergänzende) Heranziehung des § 28 Abs. 2VVG nicht zu einer Haftungsfreistellung des Vermieters (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10 -, Rn. 34, juris).