Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Lüdenscheid zurückverwiesen.
I.
Mit Bußgeldbescheid des Landrates des A Kreises vom 15.06.2020 wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße in 500 € sowie ein einmonatiges Fahrverbot unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub (§ 25 Abs. 2 a StVG) festgesetzt. Zum Tatvorwurf heißt es unter anderem:
"Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels
Amphetamin und THC."
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