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2001
Sonstige
OLG
OLG Thüringen
OLG Thüringen - Beschluss vom 05.03.2001
1 Ss 252/00
Normen:
OWiG
§
67
Abs.
2
;
StVG
§
25
Abs.
1
Satz 1 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 323
DRsp IV(468)227d
Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei Fehlen von Schuldfeststellungen im Bußgeldbescheid
OLG Thüringen,
Beschluss
vom 05.03.2001
- Aktenzeichen 1 Ss 252/00
DRsp Nr. 2004/1528
Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei Fehlen von Schuldfeststellungen im Bußgeldbescheid
Eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgenentscheidung ist bei Fehlen von Feststellungen zur Schuldform im Bußgeldbescheid unwirksam.
Normenkette:
OWiG
§
67
Abs.
2
;
StVG
§
25
Abs.
1
Satz 1 ;
Fundstellen
DAR 2001, 323
DRsp IV(468)227d
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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