Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung
- bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,- € für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 1) zu vollstrecken an ihrem Vorstand -
untersagt, unter Bezugnahme auf die Antragstellerin zu verbreiten:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|