Unterbrechung der Verjährung durch Anhörung im Bußgeldverfahren nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
OLG Celle, Beschluss vom 06.04.2000 - Aktenzeichen 333 Ss 34/00 (OWi)
DRsp Nr. 2005/14366
Unterbrechung der Verjährung durch Anhörung im Bußgeldverfahren nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Die Verjährung wird in einem Bußgeldverfahren durch die Anhörung des Betroffenen nicht erneut unterbrochen, wenn ihm zuvor die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt gemacht worden ist.