Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 4. Dezember 2018 mit den Feststellungen aufgehoben.
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse Berlin; ihre notwendigen Auslagen hat die Betroffene selbst zu tragen.
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat die Betroffene wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß §§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 (zu ergänzen: Abschnitt 7., lfd. Nr. 49 (Zeichen 274)), 49 (zu ergänzen: Abs. 3 Nr. 4 StVO i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Anlage (zu § 1 Abs. 1) lfd. Nr. 11.3, Anhang (zu Nr. 11 der Anlage) c) lfd. Nr.
Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde der Betroffenen, die in der Sache Erfolg hat.
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