Mit Bußgeldbescheid vom 12.11.1998 hat die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs mit mehr als 0,8 %o Alkohol im Blut, begangen am 18.9.1998, eine Geldbuße von 500 DM festgesetzt und darüber hinaus ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats angeordnet. Nachdem der Betroffene seinen hiergegen gerichteten Einspruch in der Hauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hatte, erließ das Amtsgericht, das die im Bußgeldbescheid festgesetzten Rechtsfolgen für angemessen hielt, am 10.6.1999 ein Urteil, dessen Ziff. I und II lauten:
"I. Es wird eine Geldbuße von 500 DM verhängt.
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