1. Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Pirna vom 27. April 2015 wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
2. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Pirna vom 27. April 2015 aufgehoben.
Die Betroffene wird freigesprochen.
3. Die Kosten des Verfahrens und die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
I.
Das Amtsgericht Pirna hat die Betroffene wegen "unerlaubten Reitens auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen" gemäß §§ 12 Abs. 1, 52 Abs. 2 Nr. 6 SächsWaldG zu einer Geldbuße in Höhe von 50,00 € verurteilt.
Zum Sachverhalt enthält das Urteil folgende Feststellungen:
"Die Betroffene R. ist langjährige Betreiberin eines Reiterhofes.
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