Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 9. Oktober 2013 dahin abgeändert, dass die Höhe des einzelnen Tagessatzes auf 25,00 Euro herabgesetzt wird.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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