Die Parteien streiten darüber, ob der Rechtsstreit durch Vergleich erledigt ist.
Die Klägerin betreibt in ein Entsorgungsunternehmen. Am 29.07.1994 kam es im Lager durch Funkenbildung beim Schreddern zu einem Brand. Die Klägerin bezifferte ihren Gesamtschaden auf knapp 2 Millionen DM, wobei der gesamte Gebäudeschaden knapp 680.000,00 DM betragen sollte. Mit der Klage nahm die Klägerin die Beklagte als führenden Versicherer auf 50 % des Schadens, nämlich 973.750,65 DM in Anspruch. Die restlichen 50 % waren auf 4 weitere Versicherer verteilt. In der Klageschrift auf S. 4 heißt es:
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