Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 9, vom 20. September 2021 unter Aufrechterhaltung der Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen.
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