Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 11. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger verlangt von den Beklagten materiellen Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 14.05.2014, bei dem der Pkw Porsche 911 Turbo des Klägers, Erstzulassung 2002, gelaufene 118.000 km, der zuletzt als Fahrschulwagen eingesetzt wurde, an der hinteren linken Seitenwand und am Heck beschädigt wurde. Die vollständige Haftung der Beklagten für die Unfallfolgen dem Grunde nach ist unstreitig.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|