Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11.11.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte bleibt verurteilt, an das klagende Land 9.058,25 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2014 zu zahlen.
Es bleibt festgestellt, dass die Forderung des klagenden Landes gegen den Beklagten i.H.v. 9.043,25 € auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten beruht.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen das klagende Land zu 55% und der Beklagte zu 45%.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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