Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. April 2021 wird nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 349 Abs. 2 StPO verworfen.
Der Schriftsatz des Verteidigers vom 15. Juli 2021 lag vor, gab aber zu einer anderen Bewertung keinen Anlass.
1. Dass, wie die Rechtsbeschwerde ausführt, "im Berliner Stadtgebiet ... außerörtliche Messungen denkbar sind" (RB S. 2), erschließt sich schon generell nicht, erst recht aber nicht in Bezug auf die hier in Rede stehende Messstelle "Adlergestell Richtung Büchner Weg" (UA S. 3), von der nicht einmal die Rechtsbeschwerde meint, sie sei außerorts.
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